Nun steht sie also so gut wie vor der Tür – die Vorratsdatenspeicherung. Nur bekommt sie ein neues Aussehen in Form eines Abkommens zwischen mehreren Nationen und Staatenbünden. Der Name dieses Handelsabkommens lautet ACTA, die Abkürzung für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Mit ACTA haben die teilnehmenden Länder nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit festgelegt, wie Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen bekämpft werden kann. Die Verhandlungen zu diesem zugegebenermaßen fragwürdigen Vertrag begannen mit dem G8-Gipfel 2006 in Sankt Petersburg.
Alle Mitglieder von ACTA sind mit ihrem Beitritt befugt, nicht nur einzelne User für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen, sondern auch die Internet-Provider. Diese werden, sobald ein Verdacht besteht, aufgefordert, gespeicherte Vorratsdaten, etwa welche Seiten ihre Kunden besuchen oder was von den meisten im Web runtergeladen wird, für die Ermittlungen zur Verfügung zu stellen. Ferner machen sich nicht nur Produktpiraten strafbar, sondern auch Anstifter und Mithelfer. Das Ganze ist so gedacht, dass die Webanbieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden, eher sollen sie zu Mithelfern für das ACTA-Komittee werden.
Dieses Komitee wurde für das Abkommen ebenfalls gegründet. Es soll dazu dienen, die Einhaltung des Vertrages zu überwachen und über Vorschläge zur Änderung oder Überarbeitung von ACTA zu beratschlagen. Dadurch, dass die Verhandlungen seit 2006 unter Ausschluss der Öffentlichtkeit stattfanden, umgingen die Nationen äußerst geschickt die Teilnahme der World Intellectual Property Organization, kurz WIPO. Diese Organisation wurde allerdings gerade für solche Sachverhalte als demokratischer Körper gegründet. Allerdings würde die WIPO mehr Transparenz zulassen, indem die Öffentlichkeit von solchen Verhandlungen erfährt.
Die Maßnahmen sollten nun nach dem Three-Strikes-Prinzip durchgesetzt werden. Was beim Baseball den Ausschluss bedeutet, soll hier auch angewendet werden. Die Internet-Anbieter sollen ihre Kunden selbstständig nach dem dritten Vergehen vom Internet “aussperren”. Nur durch die ständige Überwachung des Surfverhaltens der User, die damit nötig wäre, können sich die Betreiber der Verantwortung einer Straftat entziehen. Selbst die nur zu statistischen Zwecken bereits angewandte Vorratsdatenspeicherung der Anbieter ist damit zur Einsicht freigegeben. Das würde massive Eingriffe in die Privatsphäre der User bedeuten.
Viel kritisiert wird zu dem Thema auch die schwammige Formulierung über die Umsetzung der Maßnahmen. Zudem wird noch befürchtet, dass geltende EU-Rechte überschritten und ACTA nicht nur zur Bekämpfung von Produktpiraterie dienen soll, sondern ganz gezielt Daten der Bürger anlegen soll. Widersprüchlich ist auch die Tatsache, dass in Deutschland die Überwachung des Fernmeldeverkehrs inklusive Vorratsdatenspeicherung nur dann erlaubt ist, wenn sich der Überwachte einer schweren Straftat schuldig gemacht habe. Dazu gehören allerdings Verbrechen wie “Hochverrat” oder “Gefährdung der demokratischen Ordnung”.
Am 30. September 2011 haben die ersten Länder den Vertrag unterschrieben. Die Europäische Union folgte mit weiteren Teilnehmern am 26. Januar 2012. Piratenparteien aus anderen Ländern führten bereits Demonstrationen durch, allen voran in Polen, wo in achtzehn Städten mehrere zehntausend Leute auf die Straße gingen. Die Piratenpartei Deutschland hat einen weiteren Protestbeitrag in Form einer massiven Demonstration für den 11. Februar 2012 geplant. Die politische Plattform Avaaz hat bereits 1,5 Millionen Online-Unterschriften gesammelt.
Den meisten unter uns dürfte wohl klar sein, dass eine weitere Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht mehr nötig ist. Sie ist bereits da – nur anders als alle dachten.
Die Kategorie Development kam im September allerdings hinzu, da ich zu der Zeit beruflich vom Mediendesign ins Lager der Softwareentwickler gewechselt bin. Und da dieses Gebiet eine nahezu unerschöpfliche Quelle an Informationen beinhaltet, wurde es extra ausgegliedert. Im Oktober dieses Jahres verstarb Steve Jobs, Apple-Mitbegründer und einer meiner wenigen Vorbilder. Momentan lese ich seine Biografie, wenn ich diesen 700-Seiten-Wälzer durchgelesen habe, werde ich von diesem Werk natürlich in den nächsten Beiträgen berichten. Aber erst nachdem ich mein neues iPhone ausgetestet habe…
Über einen Monat ist es jetzt her, das Christian Schmidt eine Diskussion in der Computerpielegemeinde entfachte, indem er im SPIEGEL vom 6. September mit dem Artikel
So, nun ist es soweit. Aufgrund meines Beginns zur Ausbildung als FIAE (Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung) heisst es nach langer Zeit mal wieder Fremdsprachen lernen. Kein Spanisch, kein Suaheli sondern digitale Varianten wie PHP, Java, C# und noch mehr. Angefangen wurde firmenspezifisch mit PHP und allem was dazugehört wie MySQL und ein bisschen Smarty. Wer schon lange den Wunsch hegt, selber von Grund auf PHP zu lernen, dem kann ich nur die Seiten von Claudia Unkelbach (
In der neu erstellten Download-Sparte findet man movie database in allen vorgestellten Ausbaustufen. Jede Version beinhaltet im Ordner data die Datei db_connect.php. In dieser Datei müssen die Zugangsdaten der Datenbank eingetragen werden. Ansonsten muss nichts beachtet werden, das Programm erstellt selbst seine Tabellen und man kann sofort Datensätze per Hand oder auch über die CSV-Schnittstelle einfügen. Der Code ist für Programmierer übersichtlich in eine Funktions-Klasse und in eine MySQL-Klasse geteilt und alle Funktionen sind ausführlich kommentiert. Auf das Design wurde noch kein Wert gelegt.



